Für Onlinehändler

Was Händler über Wasserprodukte wissen sollten

Wer wasserrelevante Produkte online vertreibt, bewegt sich in einem regulierten Umfeld. Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über relevante Informationsgrundlagen.

Wasserfilter, Wasserkocher, Enthärtungsanlagen, Wassertestsets: Wer solche Produkte im deutschen Markt vertreibt, sollte die relevanten Normen, Kennzeichnungsanforderungen und Produktbeschreibungspflichten kennen. Dieser Abschnitt gibt eine sachliche Orientierung ohne Rechtsberatung zu leisten.

Produktzulassung und Normen

Wasseraufbereitungsgeräte, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, müssen bestimmte Materialanforderungen erfüllen. In Deutschland sind die Empfehlungen des Umweltbundesamtes zu Materialien im Kontakt mit Trinkwasser relevant. Das UBA veröffentlicht Positivlisten für zugelassene Materialien und Chemikalien.

Wasserfiltergeräte fallen je nach Bauart unter verschiedene Normen. Die DIN EN 14652 und DIN 19632 regeln Anforderungen an bestimmte Filtertypen. Händler sollten sicherstellen, dass die von ihnen vertriebenen Produkte den aktuell gültigen Normen entsprechen.

Produktbeschreibung und Werbung

Bei der Bewerbung von Wasserfiltern und Aufbereitungsgeräten gelten strenge Anforderungen an die Wahrheit und Nachweisbarkeit von Werbeaussagen. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und die EU-Richtlinie über irreführende Geschäftspraktiken sind hier relevant.

Aussagen wie "entfernt alle Schadstoffe" oder "macht Ihr Wasser sicher" sind ohne konkrete Belege problematisch. Produktbeschreibungen sollten präzise angeben, welche Stoffe in welchem Umfang gefiltert werden, und diese Angaben durch Prüfzertifikate belegen können.

Gesundheitsbezogene Aussagen über Lebensmittel und lebensmittelberührende Materialien unterliegen der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006. Aussagen über gesundheitliche Vorteile müssen wissenschaftlich belegt und von der EFSA zugelassen sein.

Entsorgung und Umweltrecht

Elektrische Wasseraufbereitungsgeräte fallen unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Händler sind verpflichtet, sich beim Elektro-Altgeräte Register (EAR) zu registrieren und Rücknahme- und Entsorgungspflichten zu erfüllen.

Filterpatronen und -kartuschen, die Aktivkohle oder Ionentauschermasse enthalten, können als Sonderabfall eingestuft sein. Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung sollten Kunden klar kommuniziert werden.

Verbraucherinformationspflichten

Im Onlinehandel gelten die Informationspflichten der EU-Verbraucherrechterichtlinie, umgesetzt im BGB. Dazu gehören vollständige Produktbeschreibungen, klare Preisangaben, Widerrufsbelehrungen und Angaben zur Gewährleistung.

Für Produkte, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, empfiehlt es sich, Informationen zur Materialzusammensetzung, zu Zertifizierungen und zum Wartungsbedarf bereitzustellen. Kunden, die informierte Kaufentscheidungen treffen können, haben weniger Anlass zu Reklamationen.

Hinweis

Die hier aufgeführten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche rechtliche Einschätzungen zu Ihrem konkreten Produktsortiment wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Handels- oder Verbraucherrecht.

Weiterführende Informationsquellen

Umweltbundesamt (UBA)

Materialien im Kontakt mit Trinkwasser, Positivlisten, Bewertungsgrundlagen für Aufbereitungsgeräte

DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches)

Technische Regelwerke und Zertifizierungen für Wasserversorgungsprodukte

Stiftung Warentest

Unabhängige Produkttests von Wasserfiltern und Aufbereitungsgeräten

Bundesnetzagentur / EAR-Stiftung

Registrierungspflichten für Elektrogeräte im deutschen Markt